Wir übernehmen gerne die
Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung oder im
Kasko-Fall mit Ihrer eigenen Versicherung
Im Haftpflichtschadenfall (unverschuldet) gilt:
Lassen Sie sich nicht von
der gegnerischen Versicherung "lenken"!!!
Sie haben das Recht
einen unabhängigen Sachverständigen
zur Schadensfeststellung (Gutachten) einzuschalten - wir machen das für
Sie!
Sie haben das Recht die Werkstatt selbst zu bestimmen!!
Sie haben das Recht
einen Rechtsanwalt mit der Durch-
setzung Ihrer Rechte zu beauftragen!
Sie haben das Recht
Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen,
sollte es nicht mehr fahrbereit sein!
Sie haben das Recht ein Ersatzfahrzeug zu mieten!
Übrigens: auch kleine optische Lack- und
Blechschäden erledigen wir für Sie zum fairen Preis
Denn nach der fachgerechten Reparatur sehen Unfallfahrzeuge wieder wie neu aus. Durch einen sorgfältigen Abschluss-Check stellen wir zudem sicher, dass Ihr Fahrzeug auch alle Anforderungen in Sachen Verkehrssicherheit 100% erfüllt, bevor es unsere Werkstatt wieder verlässt. Wir garantieren Ihnen Zuverlässigkeit, einwandfreie Leistung und vorbildlichen Service.